Platz- und Flugordnung

Modellfluggruppe Kressbronn e. V.

  1. Benützung des Modellflugplatzes ist nur Mitgliedern der MFG-Kressbronn e. V. erlaubt.
    Gastpiloten dürfen nur mit Erlaubnis eines anwesenden Mitgliedes und entsprechender Einweisung fliegen. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
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  2. Es ist nur erlaubnisfreier Modellflug gestattet.
    Das sind Flugmodelle bis 5 kg Abfluggewicht ohne Verbrennungsmotor.

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  3. FPV-Flug ist nur im Lehrer/Schüler Betrieb zulässig.
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  4. Der Aufenthalt von Personen, das Parken von Fahrzeugen sowie das Abstellen der Flugmodelle ist nur auf dem von der MFG gepachteten Grundstück erlaubt (siehe Lageplan).
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  5. Jeglicher Modellflug auf dem Platz ist nur mit gültigem Versicherungsschutz erlaubt.
    Der Versicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
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  6. Standplatz der Piloten ist am Rand der Start- und Landebahn in einer Gruppe.
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  7. Jeder Modellflieger ist verpflichtet, sein Flugverhalten so einzurichten, daß sich niemand bedroht oder gefährdet fühlt. Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen des Vorbereitungsraumes ist untersagt.
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  8. Auf alle Personen auf den angrenzenden Wegen sowie auf Landwirte bei der Feldarbeit ist besondere Rücksicht zu nehmen.
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  9. Der eingezeichnete Flugsektor ist einzuhalten. Die Verbindungsstraße nach Bierkeller darf auf seiner gesamten Länge nur in einer Mindesthöhe von 40 m überflogen werden.
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  10. Prinzipiell sind alle Starts und Landungen frühzeitig laut und verständlich anzukündigen.
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  11. Die Platzpflege wird von den aktiven Modellfliegern durchgeführt.
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  12. Zur Abfallbeseitigung ist jeder selbst verpflichtet.
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  13. Beschwerden oder Vorschläge sind an die Vorstandschaft zu richten.
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  14. Auf kameradschaftliches Verhalten innerhalb der Gruppe, ein gut nachbarschaftliches Verhältnis mit den in der Umgebung des Flugplatzes wohnenden Personen, sowie den hier tätigen Landwirten, wird größter Wert gelegt.

Die Vorstandschaft 01.2015